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Wirtschaftsförderung

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Ralf v.d.Bank

Die Schaffung gut bezahter Arbeitsplätze und später rückfließende Gewerbesteuereinnahmen sind die Motivation, für die sich die öffentliche Investition in eine Wirtschaftsförderung lohnt. Für Arbeitssuchende ist ein Arbeitsplatz die beste Sozialleistung, die denkbar ist.

Kleine und mittelgroße Unternehmen stellen das Rückgrat der Wirtschaft in Teltow-Fläming da. Flankiert werden sie durch eine Reihe von größeren Indutrie- und Logistikunternehmen im nördlichen Landkreis. Dazu kommt die wirtschaftliche Strahlkraft des neuen internationalen Flughafens. Die damit verbundenen Chancen für ortsansässige Unternehmen sollen genutzt werden, weshalb durch die Kreisentwicklungsplanung ausreichend Flächen für die Neuansiedlung von Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Der Landkreis Teltow-Fläming stellt für ansiedlungs- und investitionsfreudige Unternehmen eine Reihe von entwickelten Gewerbegebieten zu Verfügung. Dazu kommen eine Reihe von Gewerbegebieten, die von den Gemeinden und Städten weiter entwickelt werden.

Die Wirtschaftsförderung wird im Landkreis durch die kreiseigene Struktur- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft, kurz SWFG, organisiert.

Die wichtigeste Wirtschaftsförderungsmassnahme für das südliche Kreisgebiet sind die Lückenschlüsse im vierspurigen Ausbau der B101 mit Umfahrung von Thyrow und Weiterführung bis Luckenwalde und Jüterbog.

Zwar erkennt die Geschäftsführung der SWFG, dass schnelle Internetanschlüsse für Bürger und Unternehmen einen immer wichtiger werdenden Infrastrukturfaktor darstellen. Die Internetstrukturverbesserung wird durch einen Mitarbeiter der SWFG betreut.

   

SWFG Sanierungskonzept der CDU Kreistagsfraktion

Am 12. September 2011 reichte meine Fraktion einen Änderungsantrag zum Beratungsgegenstand 4-1037/11-KT ein, an dem ich wesentlich mitgewirkt habe. Darin formulieren wir die Grundzüge einer neuen, sanierten und finanziell entlasteten Immobilien­verwertungs­gesellschaft und einer inklu­dier­ten Wirt­schafts­förderung, die in die Kreis­verwaltung als Produkt bzw. eigene Abteilung ein­ge­glie­dert ist. Die Mitar­beiter der SWFG brauchen keine Angst haben, denn Entlas­sungen sieht unser Konzept nicht vor. Die Gläubiger der SWFG sollen durch den Landkreis bedient werden, so dass sie keine Zahlungs­ausfälle zu befürchten haben.

Der Realisierung des Verkaufs der MBS-Immobilien hat bis heute nicht statt­gefunden. Eine nach­haltige und dauerhafte Stop-Loss Strategie zur Beendigung der Verluste ist not­wen­dig. Daher ist die Auf­lösung der SWFG durch den Gesell­schafter zum 31.12.2011 zu ver­an­lassen.

Dazu gehören die folgenden Schritte:

• Der Kreis übernimmt die bestehenden (finanziellen) Verbindlichkeiten der SWFG.

• Umfirmierung der SWFG in eine Immobilienverwertungsgesellschaft und entsprechender Änderung des Gesellschaftervertrags etc.

• Die Wirtschaftsförderungsaktivitäten im Sinne der bestehenden Unter­nehmens­betreuung (aktuell 3 Sachbearbeiter + Gruppenleiter) und der Lotsendienst (aktuell 1 Sachbearbeiter) sowie die Projektkoordination (1 Sachbearbeiter) können umgehend in die Kreis­verwaltung eingegliedert werden.

• Die sogenannten MBS-Immobilien und der Biotechnologiepark verbleiben in der neuen Immobilienverwertungsgesellschaft und werden von dort (falls notwendig als Einzel­objekte) ohne zeitlichen Druck verkauft.

   

SWFG Misère seit dem Jahr 2007

Der Prüfbericht der SWFG für das Jahr 2007 wurde im August und September 2008 angefertigt und wurde zunächst nicht an die Mitglieder des Kreistags verteilt.

Zum 31.12.2007 weist die Bilanz ein Anlagevermögen in Höhe von 35,9 Mio.€ aus. Dem steht ein Fremdkapitaleinsatz von 30,9 Mio.€ gegenüber. Für 2007 zeigt das Jahresergebnis einen Verlust von circa. 1,8 Mio.€ und der vorgetragene Bilanzverlust summiert sich zum 31.12.2007 auf circa. 6,3 Mio.€ auf. Die Eigenkapitalquote sank seit 2003 von 41% auf 19% in 2007. Die Zahl der Mitarbeiter wurde von 5 auf 16 in 2008 erhöht.

Ernsthaftes Alarmzeichen sind auch die Aussagen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Otto Schulz im Prüfbericht 2007 (Teilzitat aus Seite 13):

• Verschlechterung der Liquidität .... bei insgesamt weiter bestehender erheblicher Unterdeckung

• für die Sicherung der Handlungsfähigkeit und des künftigen Fortbestehens der Gesellschaft aufgrund der negativen Ertrags- und Liquiditätswerte 2007 die Barzuführung von Gesellschaftermitteln (vollständiger Verlustausgleich der letzten Jahre) zeitnah notwendig ist.

• für die Erzielung der geplanten künftigen Jahreserträge sind die Entwicklung gewinnbringender Geschäftsfelder und vor allem die schnelle Veräußerung von Immobilien erforderlich.

Ich meine, dass das Überleben und die Funktionsfähigkeit der Wirtschaftsförderung an sich sichergestellt werden muss. Aus diesem Grund sollten alle Beteiligten in die gleiche Richtung, d.h. auf eine Sanierung der SWFG, hinarbeiten und ein geordnetes Verfahren anstreben.

Immerhin musste der Landkreis allein im Januar 2010 Liquiditätsmittel in Höhe von 2,95 Millionen Euro aufnehmen und der SWFG zuführen. In 2010 hat der Kreis der SWFG insgesamt 5 Millionen Euro als Verlustausgleich zugeführt. Zuletzt, das war am 29.Juli 2011, musste der SWFG ad-hoc ein Darlehen des Kreises über 2,5 Millionen Euro zugeführt werden, um die Insolvenz zu vermeiden. Dies geschah ohne Beschluss des Kreistags und ohne Sicherung im Haushalt 2011.

Ich fordere bereits im Kreistag am 22. Juni 2009, dass Geschäftsführung und Landrat umgehend einen gemeinsamen Sanierungs- und Umstrukturierungsplan vorlegen sollten. Bisher ist dies nicht erfolgt. Damals antwortete Peer Giesecke auf meine Forderung mit der folgenden Aussage: "hält Herr Landrat Giesecke es für kriminell, in öffentlicher Sitzung eine gesunde Gesellschaft krank zu reden (Zitat aus der Niederschrift)".

   
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