Verkehrsrechtliche Anordnung Tempo 30 Groß Machnow 05.01.2012
Download M1000168/36.42.46 | 1273 kb | PDFSchulwegsicherung vor Grundschulen in Teltow-Fläming 26.02.2012
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Im Land Brandenburg hat es im Jahr 2010 635 Verkehrsunfälle mit der Beteiligung von Kindern gegeben. Dabei wurden 893 Kinder im Alter zwischen 0 und 14 Jahren verletzt. Fast 50% der verletzten Kinder waren Beifahrer. In 2009 wurden 3 und in 2010 6 Kinder getötet. Von den 6 getöteten Kindern in 2010 waren 5 Kinder Beifahrer. (Quelle: Vorläufige Verkehrsunfallbilanz 2010, Ministerium des Inneren)
Als wichtigste Prävention ergibt sich daraus die Forderung an die Autofahrer, dass sie besonders umsichtig fahren, wenn sie Kinder an Bord haben. Umgekehrt deutet die geringe Zahl verunglückter Kinder darauf hin, dass die Verkehrssicherheit einen hohen Stellenwert im Land Brandenburg hat.
Um die Verkehrssicherheit für Kinder hoch zu halten, müssen verkehrssichernde Massnahmen an kritischen Stellen getroffen werden. Dies gilt präventiv dort in besonderem Maße, wo sich Kinder durch Änderungen an der Infrastuktur und Straßenverkehr besonders nahe kommen. In Rangsdorf ist in überaus starkem Maße die neue Grundschule im Ortsteil Groß Machnow betroffen, die direkt an der stark befahrenen Ortsdurchfahrt B96 liegt.
Tempo 30: Anordnung unbefristet verlängert !!!
Am 8. Juni 2010 reichte ich für die CDU Teltow-Fläming einen Antrag im Kreistag ein, um eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zu erreichen. Nachdem der Antrag im Kreistag am 28.06.2010 von mir und Vertretern des Elternbeirats der Grundschule begründet wurde, wurde er am 9. September im Ausschuss für Regionalentwicklung und am 13.09.2010 nochmals im Kreistag als Beratungspunkt eingebracht. Die Folge war, dass der Landrat das kreisliche Straßenverkehrsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde anwies, die Geschwindigkeitsreduzierung umgehend bis zum 30.06.2011 umzusetzen. Auf meinen Antrag von Anfang April 2011 hin und durch die anschließend erfolgten gleichgerichteten Beschlüsse in der Gemeindevertretung Rangsdorf vom 5.Mai 2011, wurde die Geschwindigkeitsbeschränkung durch Anordung des Straßenverkehrsamts am 16.06.2011 einstweilig bis zum 31.12.2011 verlängert. Am 3.1.2012 verlängerte der neue Amtsleiter des Straßenverkehrsamts die Anordnung bis auf Widerruf unbefristet.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung hat sich zwischenzeitlich sehr bewährt und für Eltern und Schüler die Sicherheit deutlich erhöht. Besonders positiv ist auch anzumerken, dass es zu keinen Verkehrsbehinderungen gekommen ist und die Autofahrer daher die Geschwindigkeitsbeschränkung akzeptieren.


